Fast-Fashion oder Slow-Fashion?
Die Frage kann man oft gar nicht so leicht beantworten. Klar will ich, dass meine Kleidung nicht unter menschenunwürdigen Bedingungen hergestellt werden oder dass sie bei der Herstellung die Umwelt verschmutzen. Aber wie finde ich denn solche Kleidung und wo? Da wird es schon schwerer.
Eine Möglichkeit wären freiwillige Standards für Unternehmen zu setzen. Eine weitere Möglichkeit wäre die Änderung unserer Gesetze. Das Lieferkettengesetz wäre da das richtige Stichwort. Die Initiative Lieferkettengesetz stellt klare Forderungen!
Auch auf EU-Ebene gibt es Bestrebungen, einheitliche Regeln für den EU-Binnenmarkt zu machen. Das EU-Parlament geht da noch einen deutlichen Schritt weiter als das deutsche Lieferkettengesetz. Euractiv berichtet:
“Eine breite Mehrheit der Abgeordneten stimmte am Mittwoch in Brüssel für weitreichende Sorgfaltspflichten für europäische Unternehmen zur Einhaltung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferkette. Auch kleine und mittlere Unternehmen sollen demnach darunter fallen. Die EU-Abgeordneten fordern zudem, dass Unternehmen auf Schadensersatz für Menschenrechts- und Umweltverstöße verklagt werden können.
Die Bundesregierung in Berlin hatte sich vergangene Woche nach mehrmonatiger Verzögerung auf ein Lieferkettengesetz für Deutschland geeinigt. Ab 2023 drohen großen deutschen Firmen demnach Millionenstrafen, wenn sie nicht „in angemessener Weise“ gegen Menschenrechtsverstöße in ihren Lieferketten vorgehen. Betroffen wären zunächst Unternehmen mit mehr als 3000 in Deutschland Beschäftigten und ab 2024 auch Firmen ab 1000 Beschäftigten.
Neben großen Unternehmen sollen laut EU-Parlament auch börsennotierte sowie „kleine und mittlere Unternehmen mit hohem Risiko“ den Sorgfaltspflichten unterworfen sein. Konservative und rechte Fraktionen scheiterten mit ihren Forderungen nach weitreichenderen Ausnahmen.
Die EU-Abgeordneten fordern außerdem, dass die „gesamte Lieferkette“ entsprechend eines „risikobasierten Ansatzes“ abgedeckt werden soll. In Risiko-Sektoren, etwa der Textilindustrie, sollen also auch mittelbare Zulieferer und Subunternehmer von EU-Firmen deren Verantwortung unterliegen. Der Geltungsbereich des deutschen Gesetzesentwurfs ist hier deutlich beschränkter.”
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