#48 Tattoos für alle – außer dir
Wir haben eine neue Regelung für religiöse Symbole und Tattoos im Beamtenrecht. Genauer gesagt ein “Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften” (Drucksache 19/26839) Noch nie gehört? Wir auch nicht. Das Gesetz regelt das Äußere von Beamt:innen. Kirsten Wiese sieht darin die Ermächtigungsgrundlage für ein bundesweites Kopftuchverbot und meint, dass das eindeutig zu weit geht. Auch bestimmte Tattoos soll das Gesetz verbieten. Der Grund dafür eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) von 2017 (Urt. v. 17.11.2017, 2 C 25.17). Mit dem Urteil bestätigte das BVerwG die Entlassung eines Berliner Polizeibeamten wegen dessen Verstoßes gegen die Pflicht zur Verfassungstreue. Ein Ex-Polizeibeamte hatte mehrfach den Hitler-Gruß gezeigt, schmückte seine Wohnung mit Adolf Hitler- und Rudolf Hess-Portraits und trug verfassungsfeindliche Tätowierungen. Das Gesetz soll das nun verhindern. Allerdings geht es (leider?) noch weiter. Danach können “Merkmale des Erscheinungsbildes” untersagt werden, wenn sie “durch ihre über das übliche Maß hinausgehende besonders individualisierende Art geeignet sind, die amtliche Funktion der Beamtin oder des Beamten in den Hintergrund zu drängen.” Und weiter können ab jetzt auch “religiös oder weltanschaulich konnotierte Merkmale des Erscheinungsbildes” eingeschränkt oder untersagen werden, “wenn sie objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die neutrale Amtsführung der Beamtin oder des Beamten zu beeinträchtigen”. Im Klartext wird damit die Möglichkeit zu Kopftuchverboten im öffentlichen Dienst bundesweit und unabhängig von der dienstlichen Funktion gegeben. Ein durchaus streitbares Thema. Aber dennoch flog die Debatte größtenteils unter dem Radar der Öffentlichkeit. Keine gute Sache, wenn man sich die Argumente von Prof. Dr. Wiese anschaut.. Und was meinst du?